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Die Beschaffung der Funkgeräte erfolgt durch die Bundesländer in eigener Verantwortung. Von der Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) werden Leistungsanforderungen definiert, welche die Geräte erfüllen müssen.
Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf eine einfache Bedienbarkeit und eine möglichst einfache Geräteverwaltung der neuen Funkgeräte gelegt, um den Einsatzkräften die Handhabung der neuen Technik so leicht wie möglich zu machen. Die Nutzer werden in jedem Fall für die neue Technik in Betrieb und in praktischer Handhabung geschult. |
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